Postzustellungshüllen und -urkunden werden für die förmliche Zustellung von amtlichen Schriftstücken wie z. B. gerichtlichen Urkunden, Bußgeldbescheiden oder bei anderen Zwangsmittelverfahren genutzt. Postzustellungsaufträge werden von Verwaltungsbehörden oder Gerichten erteilt und in den meisten Fällen von der Deutschen Post ausgeführt. Die inneren und äußeren Zustellungshüllen sind aus Recycling-Papier gefertigt und verfügen über einen Behördeneindruck. Der gelbe Farbton der Hüllen entspricht der Farbdefinition HKS 4. Innere Zustellungshüllen verfügen über Einsteckschlitze für die Zustellungsurkunde und sind in den Formaten DIN lang und C4 mit Haftklebung sowie in den Formaten C5 und 114/226 mm nassklebend mit oder ohne Fenster erhältlich. Äußere Zustellungshüllen gibt es in den Formaten Kompakt, B5 und B4 mit Haftklebung und im Format 120/235 mm nassklebend wahlweise mit oder ohne Fenster. Die Formate B5, B4 und 120/235 sind auch ohne den Zusatzdruck "Deutsche Post AG" erhältlich.